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GARANTIE

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GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG


Für GHOST-Bikes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen oder etwaige Vereinbarungen, die du mit dem Händler getroffen hast, bei dem du dein Fahrrad gekauft hast.
Wenn du einen Garantieanspruch geltend machen möchtest, wende dich bitte immer an den Händler, bei dem du dein GHOST gekauft hast.

Wenn dein GHOST-Fahrrad während der Garantiezeit einen Defekt oder Schaden aufweist, der unter die Garantie fällt, wende dich bitte direkt an deinen Händler.

GEWÄHRLEISTUNG
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung nach deutschem Recht bietet GHOST-Bikes GmbH eine kommerzielle Garantie auf den Rahmen an, die je nach Fahrradkategorie oder Einsatzbereich zwischen 3 und 5 Jahren beträgt.

Die Garantie beginnt mit der Übergabe des neuen Fahrrads durch den Händler an dich als Endverbraucher.
Wenn du deine Rechte im Rahmen dieser Garantie geltend machen möchtest, wende dich bitte immer an den Händler, bei dem du dein Fahrrad gekauft hast.

Garantiefristen nach Fahrradkategorie:

  • 3 Jahre auf Rahmen von Fahrrädern der Kategorie 5

  • 5 Jahre auf Rahmen der Kategorien 0, 1, 2, 3 und 4

Von der Garantie ausgeschlossen:
Lackierung, Aufkleber, zusätzliche Rahmenkomponenten und Lager (bei Vollfederrahmen).
Die Garantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.

Willst du wissen, zu welcher Kategorie dein Fahrrad gehört?
Hier erfährst du mehr: [Link einfügen]

AUSSCHLÜSSE VON GARANTIEANSPRÜCHEN
Garantie- oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind in den folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Wenn der Defekt oder Schaden darauf zurückzuführen ist, dass die Anweisungen und Hinweise in der Bedienungsanleitung nicht befolgt wurden.

  • Falls nicht zugelassene Ersatzteile verwendet wurden.

  • Wenn der Defekt oder Schaden auf höhere Gewalt, einen Unfall, unsachgemäßen Gebrauch, eine unsachgemäße Reparatur, mangelnde Wartung oder Pflege oder normalen Verschleiß zurückzuführen ist.

  • Wenn das Fahrrad ohne vorherige Zustimmung der GHOST-Bikes GmbH umgebaut wurde und dies zu dem Defekt oder Schaden geführt hat.

Wichtig: Beachte bitte auch unsere zusätzlichen Informationen zu Neonfarben.

ERSATZTEILE & WEITERE INFORMATIONEN
Zu den häufig benötigten Ersatzteilen gehören:

  • Felgen (für Fahrräder mit Felgenbremsen)

  • Reifen

  • Ketten

  • Kettenblätter

  • Zahnräder

  • Nabenlager

  • Tretlager

  • Headsets

  • Lagersätze (für Vollfederungsrahmen)

  • Kabel

  • Bremsscheiben

  • Bremsbeläge

  • Griffe

  • Sättel

  • Reduzierstücke, Dichtungen und Lager in Federungskomponenten (Gabeln, Stoßdämpfer) und Teleskopsattelstützen

  • Wiederaufladbare Akkus für elektrische Systeme

Wird ein Anspruch während der kommerziellen Garantiezeit, aber außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht, wird ein defekter Rahmen repariert oder ersetzt.
Kosten für Diagnosen, den Einbau von Komponenten oder den Versand des Rahmens werden nicht übernommen oder erstattet.

Wenn dein Rahmen im Rahmen der kommerziellen Garantie ausgetauscht wird, beginnt für diesen Rahmen ab dem Datum des Austauschs eine neue Garantiezeit.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für das gesamte Fahrrad wird jedoch nicht verlängert.

Sollte der ursprüngliche Rahmen nicht mehr verfügbar sein, behält sich GHOST-Bikes GmbH das Recht vor, einen alternativen Rahmen zu liefern.
Dieser Rahmen kann in Form oder Farbe abweichen, hat aber denselben oder einen höheren Wert als der Originalrahmen.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von dieser kommerziellen Garantie unberührt.