GEWÄHRLEISTUNG / GARANTIE
NUTZE DIE REGISTRIERUNG FÜR ERWEITERTEN GARANTIEUMFANG
GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG
GHOST-Bikes unterliegt den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen oder den Vereinbarungen, die du mit dem Fachhändler getroffen hast, bei dem du dein Fahrrad gekauft hast. Wenn du einen Gewährleistungsanspruch geltend machen möchtest, wende dich bitte immer an den Händler, bei dem du dein GHOST gekauft hast.
Weist dein GHOST-Bike während der Gewährleistungsfrist einen Mangel oder Schaden auf, der unter die Gewährleistung fällt, kontaktiere bitte direkt deinen Händler.
GEWERBLICHE GARANTIE
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung nach deutschem Recht bietet dir die GHOST-Bikes GmbH eine gewerbliche Garantie auf den Rahmen, je nach Fahrradkategorie bzw. Einsatzbereich zwischen 3 und 5 Jahren.
Die Garantie beginnt mit der Übergabe des neuen Fahrrads durch den Händler an dich als Endnutzer·in.
Wenn du Ansprüche im Rahmen dieser Garantie geltend machen möchtest, wende dich bitte immer an den Händler, bei dem du dein Bike gekauft hast.
Die Garantiezeiträume je nach Fahrradkategorie lauten wie folgt:
3 Jahre für Rahmen der Kategorie-5-Bikes
5 Jahre für Rahmen der Kategorien 0, 1, 2, 3 und 4
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Lackierung, Dekore, zusätzliche Rahmenteile und Lager (bei vollgefederten Rahmen).
Die Garantie gilt nur für dieden ursprünglichen Käufer*in und ist nicht übertragbar.
Du willst wissen, zu welcher Kategorie dein Bike gehört?
Finde es hier heraus: [Link einfügen]
GARANTIEANSPRÜCHE – AUSSCHLUSS
Ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
Wenn der Mangel/Schaden auf Nichtbeachtung der Anleitung und Hinweise im Benutzerhandbuch zurückzuführen ist.
Wenn nicht freigegebene Ersatzteile verwendet wurden.
Wenn der Mangel/Schaden auf höhere Gewalt, Unfall, unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Reparatur, mangelnde Wartung oder Pflege oder normale Abnutzung zurückzuführen ist.
Wenn das Fahrrad ohne vorherige Zustimmung der GHOST-Bikes GmbH verändert wurde und dies zu einem Mangel oder Schaden geführt hat.
Wichtig: Bitte beachte auch unsere Hinweise zu Neonfarben.
ERSATZTEILE & WEITERE INFORMATIONEN
Häufig benötigte Ersatzteile sind zum Beispiel:
Felgen (bei Felgenbremsrädern)
Reifen
Ketten
Kettenblätter
Ritzel
Nabenlager
Innenlager
Steuersätze
Lagerkits (bei vollgefederten Rahmen)
Züge
Bremsscheiben
Bremsbeläge
Griffe
Sättel
Reduzierhülsen, Dichtungen und Lager in Federungselementen (Gabel, Dämpfer) und Teleskopstützen
(Wiederaufladbare) Akkus von E-Systemen
Bei einer Reklamation im Rahmen der gewerblichen Garantie, aber außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung, wird ein defekter Rahmen repariert oder ersetzt.
Kosten für Diagnose, Einbau von Komponenten oder Versand des Rahmens werden nicht übernommen oder erstattet.
Wird dein Rahmen während der gewerblichen Garantie ersetzt, beginnt für diesen Rahmen eine neue Garantiefrist ab dem Datum des Austauschs.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für das komplette Bike wird dadurch jedoch nicht verlängert.
Ist der Originalrahmen nicht mehr verfügbar, behält sich die GHOST-Bikes GmbH das Recht vor, einen alternativen Rahmen bereitzustellen.
Dieser kann sich in Form oder Farbe unterscheiden, ist aber gleichwertig oder höherwertig als der Originalrahmen.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben durch diese Garantie unberührt.